'DOPPELPASS und INTEGRATION' - Infoabend zu den Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht
Dienstag, 01. Oktober um 18.00 Uhr
Internationale Begegnungsstätte Lohgerberei, Mölln, Bahide-Arslan-Gang
REFERENT: Axel Meixner, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
Der Verein Miteinander leben e.V. lädt zu einem Informationsabend zum neuen Einbürgerungsrecht ein, das seit 24. Juni 2024 in Kraft ist. Die Einladung richtet sich an alle Einbürgerungs-Bewerber und Interessierten, die sich über die gültigen Regelungen - Verbesserungen, aber eventuell auch Verschärfungen - informieren möchten.
Axel Meixner ist Rechtsberater beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und kann fundiert die Änderungen und ihre Auswirkungen für mögliche Antragsteller erklären. Es gibt natürlich die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
HINTERGRUND:
Seit dem 24. Juni 2024 gelten neue Regelungen im Staatsangehörigkeitsrecht. Einerseits werden die Anforderungen strenger: Das Gesetz legt fest, "dass nur eingebürgert werden darf, wer sich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennt. Antisemitismus, Rassismus und andere Formen der Menschenverachtung schließen eine Einbürgerung aus." Außerdem muss jeder seinen Lebensunterhalt selbst verdienen, um den deutschen Pass bekommen zu können. Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/modernisierung-staatsangehoerigkeitsrecht-2215610
Andererseits wird die Mehrstaatigkeit erleichtert - künftig wird von den Antragstellern nicht mehr verlangt, einen Teil ihrer Identität aufzugeben. Erleichterungen gibt es auch für die ehemaligen "Gastarbeiter" und für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
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