Grundgesetz wurde mit Chorkonzert und Botschaften in St. Petri gefeiert
74 Jahre ist das Grundgesetz mittlerweile in Kraft und an einen „Ruhestand“ ist nicht zu denken. Mit einem Chorkonzert und Grußbotschaften von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wurde in Ratzeburgs Stadtkirche St. Petri gefeiert und gemahnt.


Das Chorprojekt „POLITICALied“ des Vereins Miteinander leben und der Lübecker Gewerkschaftschor „Brot und Rosen“ sorgten mit einer passenden Liedauswahl („Imagine“, „Die Gedanken sind frei“ – als Beispiele), kräftigen Stimmen und instrumentaler Begleitung für einen feierlichen Abend. Einzelne Artikel des Grundgesetzes hob Moderator, Sänger und Vorsitzender von Miteinander Leben Mark Sauer hervor und hatte bekannte Persönlichkeiten um entsprechende, passende kurze Grußbotschaften gebeten.

Ratzeburgs früherer Bürgermeister Rainer Voß hatte Gelegenheit über den Inhalt des Artikel 1 – Die Würde des Menschen ist unantastbar – zu sprechen und stellte die notwendigen aktuellen Bezüge zum Zeitgeschehen in den Vordergrund. „Wie schön, dass Du geboren bist, Grundgesetz“, resümierte Voß unter dem Applaus der knapp 100 Gäste.


Weitere Grußbotschaften kamen von Thekla Schwarz von Warburg, Sabine Hübner, Frauke Eiben, Gesine Biller, Dajana Stolz und Gustaf Dreier. Dreier, seit vergangenem Jahr Vorsitzender des Kinderschutzbundes im Kreis Herzogtum Lauenburg, erneuerte die Forderung an die Politik, den Schutz der Kinder mit in das Grundgesetz aufzunehmen. Ungeplant, aber in Einigkeit, sangen alle Anwesenden zum Abschluss des feierlichen Abends die Deutsche Nationalhymne.
Text: Thomas Biller
Quelle: Partnerschaft für Demokratie der Stadt Ratzeburg und des Amtes Lauenburgische Seen
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